Informationen ab dem 03.04.2022

ab dem 03.04.2022 gilt die Neufassung der Sächsischen SchulKitaCoronaVerordnung sowie ein neuer Leitfaden
zur Kontaktpersonennachverfolgung in Schulen und Kitas.

Darin enthaltene wesentliche Punkte sind:

1. Ab der kommenden Woche entfällt aufgrund der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes die Maskenpflicht vollständig.

2. Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Tests in den Schulen wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt. Danach soll die anlasslose Testung entfallen.

3. Für die Schulen und Kindertageseinrichtungen entfällt die Pflicht zur Meldung von positiven Antigenschnelltests an die Gesundheitsämter. Stattdessen ist seitens Schule und Kita ein Nachweis über die positive Testung (als Voraussetzung für einen PCR-Test bzw. für die Eltern zur Geltendmachung evtl. bestehender Entschädigungsansprüche) auszustellen. 

4. Es wird darauf hingewiesen, dass die meisten Gesundheitsämter die Verfahrensweisen bei der Absonderung von positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen ab dem 28. März 2022 angepasst haben und in der Regel keine individuellen Bescheide oder Informationen an die positiv getesteten Personen oder Kontaktpersonen versenden. Das bedeutet, dass als Nachweis der Absonderung allein der PCR-Testnachweis bzw. der vorherige Test in der Schule dient. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde ein sog. Quarantänerechner zur Verfügung gestellt, um Absonderungszeiten eigenständig ausrechnen zu können.

5.  Auf Bitte des SMS ergeht des Weiteren der klarstellende Hinweis, dass auch vollständig geimpfte oder geimpfte plus genesene Kinder von 5 bis 11 Jahren aufgrund der fehlenden Empfehlung zur Booster-Impfung unbegrenzt von der Quarantäne ausgenommen sind.


    Es besteht weiterhin die Schulbesuchspflicht – die Abmeldung vom Präsenzunterricht aus Infektionsschutzgründen ist nicht mehr zulässig.



Corona Aufholprogramm

Es besteht die Möglichkeit für externe Personen unterrichtsintegrierte und -ergänzende Bilungsangebote anzunehmen.

Bei Interesse kann gern Kontakt zur Schulleitung aufgenommen werden.