Elternratgeber - Was tue ich wenn ...



... mein Kind krank ist?

  • Wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen wichtigen Gründen der Schule unvorhergesehen fernbleibt, bitten wir Sie darum, bis spätestens 7.40Uhr in der Schule anzurufen. Sie erreichen uns unter der 037209/2273.

  • Denken Sie daran, uns bis zum fünften Tag der Abwesenheit Ihres Kindes eine schriftliche Entschuldigung zukommen zu lassen. Muss Ihr Kind länger als 5 aufeinanderfolgende Tage der Schule wegen Krankheit fernbleiben, benötigen wir ein ärztliches Attest.
    Achtung: Um Ihr Kind vom Sport zu befreien benötigt es generell ein ärztliches Attest.

  • Anmerkung: Bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann in die Schule wenn es gesund ist. Nur ein gesundes Kind kann dem Unterrichtsgeschehen gut folgen und nur so werden Ansteckungen anderer Kinder vermieden. Vielen Dank!

... mein Kind eine Infektionskrankheit hat?

  • Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben, welche den Besuch der Grundschule nach dem Infektionsschutzgesetz untersagt, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich.

  • Als Schule sind wir verpflichtet dies dem Gesundheitsamt zu melden und andere altern anonym über das Auftreten der Krankheit per Aushang zu informieren.

  • Tipp: Falls Sie sich unsicher sind, ob die Krankheit Ihres Kindes meldepflichtig ist, fragen Sie entweder direkt bei Ihrem Kinderarzt nach oder belesen Sie sich unter folgendem Link:
    https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1307-IfSGMeldeVO

  • Achtung: Auch der Befall von Kopfläusen ist meldepflichtig.

... mein Kind einen Unfall hatte?

  • Sollte Ihr Kind während der Schulzeit einen Unfall gehabt haben, auf Grund dessen Sie in Folge einen Arzt aufsuchen mussten, informieren Sie uns bitte umgehend. Es wird dann eine Unfallanzeige zur Vorlage bei der Unfallkasse erstellt.