Versicherungen - Welche werden benötigt?

Unfallversicherung

Ihr Kind wird durch die gesetzliche Schüler Unfallversicherung geschützt.

Dieser Schutz besteht:   > auf dem Weg von Zuhause zur Schule
                                          > zwischen und während den Unterrichtszeiten
                                          > während Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (z.B. Exkursionen)
                                          > während der GTA’s

Es empfiehlt sich zusätzlich eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen.

Achtung: Der Schulweg Ihres Kindes unterliegt der elterlichen Aufsichtspflicht!

 

Haftpflichtversicherung

Die Schule kommt nicht für Schäden am privaten Eigentum der Kinder auf.
Es empfiehlt sich daher eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind abzuschließen.

Tipps: Geben Sie Ihrem Kind keine wertvollen Dinge mit in die Schule. Sehen Sie wenn möglich auch davon ab, Ihrem Kind größere Summen an Bargeld mit in die Schule zu geben. Versehen Sie bestenfalls alle persönlichen Dinge Ihres Kindes mit dem Namen.

 

Was muss ich tun, wenn ich mein Kind freistellen möchte?



Freistellung

Schülerinnen und Schüler können, laut der Schulbesuchsordnung, nur aus triftigen Gründen vom Schulbesuch freigestellt werden. Dazu zählen unter anderem Beerdigungen, Hochzeiten und Wettkämpfe.

Der Antrag muss von Ihnen schriftlich, unter genauer Angabe der Gründe, formuliert und an die Klassenleitung (bei bis zu 3Tagen) oder Schulleitung übergeben werden.